Die Dokumentation als Grundlage des Nachweises eines gestörten Bauablaufes
Für den Nachweis eines gestörten Bauablaufes ist eine umfassende Dokumentation der Ereignisse und ihrer Folgen unabdingbar. Dabei muss die Dokumentation den geplanten SOLL-Bauablauf, die ausführungsrelevanten Sachverhalte, die tatsächliche IST-Bauausführung sowie die auf den Bauablauf einwirkenden störenden Ereignisse detailliert erfassen.
Ereignisblatt zur Ersterfassung von störenden Ereignissen
Beim Nachweis des gestörten Bauablaufes ist die ereignisbezogene Betrachtung eine wesentliche Forderung der Rechtsprechung. Deshalb wird ein Ereignisblatt als zusätzliches Dokumentationsinstrument eingeführt. Es dient zur Ersterfassung eines störenden Ereignisses, ordnet dieses verschiedenen Kategorien zu und bietet die Möglichkeit eventuelle Folgen zu benennen.
Für weiterführende Informationen fordern Sie unsere Broschüre an, oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.